Rehasport kurz erklärt
- Der Rehabilitationssport ist gesetzlich im Neunten Sozialgesetzbuch §44 verankert und zählt zu den Leistungen der medizinischen Rehabilitation und Teilhabe am Arbeitsleben
- Zielsetzung des Reha-Sportes ist es, die Belastbarkeit, Leistungsfähigkeit, die Ausdauer der einzelnen Teilnehmer zu verbessern und dadurch die Beschwerden zu lindern sowie die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen
- Reha-Sport ist eine Sachleistung, die für die Teilnehmer kostenfrei ist und die dem Versicherten lt. Sozialgesetzbuch zusteht
- Reha Sport unterstützt die ärztliche Behandlung und entlastet zusätzlich das Heilmittelbudget Ihres Hausarztes
- Jeder niedergelassene Arzt darf Reha-Sport verordnen
- Die Genehmigung der Reha-Sport Maßnahme erfolgt durch die Krankenkasse
- Reha-Sport wird in Gymnastikgruppen durchgeführt. Die Kurse werden von einem Physiotherapeuten mit einer speziellen Zusatzqualifikation geleitet
Wir helfen Ihnen bei
- ORTHOPÄDISCHE PROBLEME
- OSTEOPOROSE
- MORBUS BECHTEREW
- KREBS- UND TUMORERKRANKUNGEN
Ihr Weg zum Rehasport
Vom Arzt verordnet von der Kasse bezahlt
- Sie gehen zum Arzt Ihres Vertrauens.
- Ihr Arzt verordnet Ihnen Reha-Sport.
- Ihre Krankenkasse genehmigt.
- Sie können mit Reha-Sport starten.