Medical Fitness –
Prävention. Individuelles Training.
Warum ins Medical Fitness München?
Arbeitgeberzuschuss für das Fitnessstudio?
Das geht! Im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsvorsorge kein Problem. Hier können Arbeitgeber Kosten zur Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung der Gesundheit ihrer Arbeitnehmer bis zu einem Freibetrag von 600 EUR jährlich (§ 3 Nr. 34 EStG) steuer- und sozialversicherungsfrei erstatten. Es ist aber zu beachten, dass nur bestimmte Angebote des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung gemäß §§ 20 und 20a SGB V steuerfrei sind. Dazu zählen z.B. Yoga- oder spezielle Rückenkurse. Viele Fitnessstudios werben nicht aktiv mit solchen präventiven Maßnahmen. Als Alternative zur Kostenübernahme des Fitnessstudios empfiehlt sich, den steuerfreien Sachbezug von 50 Euro zu wählen.
Hier gilt es gemäß EStG allerdings einige Vorgaben zu beachten. So muss zum Beispiel der Arbeitgeber Vertragspartner des Fitnessstudios sein. Wichtig ist auch, dass die monatlich zur Verfügung stehenden 50 Euro Sachbezug eine Freigrenze ist, d.h. dass ggf. andere ausgezahlte Sachbezüge (z. B. digitale Gutscheine) insgesamt die 50 Euro nicht überschreiten dürfen.
Welche Vorteile habe ich als Arbeitgeber?
- Durch regelmäßigen Besuch im Fitnessstudio werden Arbeitnehmer gesünder und es kommt zu weniger krankheitsbedingten Ausfällen
- Gern gehen Arbeitnehmer gemeinsam zum Sport, was das Gemeinschaftsgefühl innerhalb des Unternehmens stärkt
- Mit dem steuerfreien Sachbezug werden Lohnnebenkosten gespart
Wie profitieren meine Mitarbeiter davon?
- Durch die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber fällt eine große Hürde weg und die Möglichkeit, kostenlos ins Fitnessstudio zu gehen, wird gerne angenommen
- Die Arbeitnehmer sparen Geld, da der Zuschuss zum Studio nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gerechnet wird